Änderungsrecht in der Privatstiftung als wesentliches Gestaltungsinstrument
Das Änderungsrecht ist mitunter das bedeutendste Stifterrecht. Durch einen Änderungsvorbehalt steht – bei umsichtiger Gestaltung auch langfristig - ein Instrument zur Verfügung, die Stiftungserklärung flexibel an geänderte Verhältnisse anzupassen, die Rechte der nächsten Generation optimal abzusichern und Mechanismen zur Konfliktlösung in der Privatstiftung vorzusehen.
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