Informationen zum Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz (GMSG)

Das GMSG verpflichtet das Kreditinstitut, die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) seiner Kunden festzustellen und dabei die Daten ihrer Kunden (natürliche Personen und juristische Personen) zu prüfen bzw. steuerliche Selbstauskünfte ihrer Kunden einzuholen. Bei Feststellung einer steuerlichen Ansässigkeit in einem anderen Staat, der am automatischen Informationsaustausch zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung teilnimmt, sind vom Kreditinstitut bestimmte Daten an die österreichischen Finanzbehörden zu melden, die diese an die zuständigen ausländischen Finanzbehörden weiterleiten. Betroffene Kundinnen und Kunden haben nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten.

Die Meldung an die Finanzbehörden umfasst:

  • Name
  • Adresse
  • Ansässigkeitsstaat(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Geburtsdatum/- ort (bei natürlichen Personen)
  • Konto-/Depotnummer(n): Spar-, Einlagen-, Giro- und Depotgeschäft
  • Konto-/Depotsalden/-werte zum Jahresende bzw. die Schließung des Kontos/Depots
  • Kapitalerträge, andere Erträge aus den Vermögenswerten auf dem Konto/Depot und Veräußerungserlöse

sowie bei juristischen Personen zusätzlich der den Kunden allenfalls beherrschenden Personen:

  • Name
  • Adresse
  • Ansässigkeitsstaat(en)
  • Steueridentifikationsnummer(n)
  • Geburtsdatum/-ort (bei natürlichen Personen)