Glossar Risiken
Im Glossar finden Sie alle wichtigen Definitionen rund um mögliche Risiken im Bereich von Anlagen. Das Glossar wird laufend ergänzt.
Risiken allgemein
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Unter Risiko ist das Nichterreichen einer erwarteten Rendite des eingesetzten Kapitals und/oder der Verlust des eingesetzten Kapitals bis zu dessen Totalverlust zu verstehen, wobei diesem Risiko – je nach Ausgestaltung des Produkts – unterschiedliche, das Produkt, die Märkte oder den Emittenten betreffende Ursachen zugrunde liegen können.
Allgemeine Veranlagungsrisiken
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Zahlungsunfähigkeit des Partners, d.h. eine mögliche Unfähigkeit zur termingerechten oder endgültigen Erfüllung seiner Verpflichtungen wie Dividendenzahlung, Zinszahlung, Tilgung, etc. Alternative Begriffe für das Bonitätsrisiko sind das Schuldner- oder Emittentenrisiko. Mithilfe des Ratings kann dieses Risiko eingeschätzt werden. Das Rating wird von Ratingagenturen aufgestellt, wobei insbesondere das Bonitäts- und Länderrisiko abgeschätzt wird. Die Ratingskala reicht von "AAA" (beste Bonität) bis "D" (schlechteste Bonität).
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Risiko, dass der Wert eines Kapitalvermögens aufgrund des Kaufkraftverlustes durch Preisanstiege am Markt sinkt. Da das Preisniveau von vielen Faktoren beeinflusst wird, kann nicht vorausgesagt werden, wie hoch die Inflation und demnach der Wertverlust in bestimmten Zeiträumen sein werden.
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Der aufgenommene Kredit muss unabhängig vom Erfolg des Investments zurückgeführt werden. Außerdem schmälern die Kreditkosten den Ertrag.
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Ein Kursrisiko ergibt sich aus möglichen Wertschwankungen einzelner Investments.
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Die Möglichkeit, ein Investment jederzeit zu marktgerechten Preisen zu kaufen, verkaufen bzw. glattzustellen, wird Handelbarkeit (= Liquidität) genannt. Von einem liquiden Markt kann dann gesprochen werden, wenn ein Anleger seine Wertpapiere handeln kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Auftrag (gemessen am marktüblichen Umsatzvolumen) zu spürbaren Kursschwankungen führt und nicht oder nur auf einem deutlich geänderten Kurs-Niveau abgewickelt werden kann.
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Kauf- oder Verkaufsaufträge an die Bank (Ordererteilung) müssen zumindest beinhalten, welches Investment in welcher Stückzahl / Nominale zu welchem Preis über welchen Zeitraum zu kaufen / verkaufen ist.
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Mit dem Orderzusatz "bestens" (ohne Preislimit) akzeptieren Sie jeden möglichen Kurs; dadurch bleibt ein erforderlicher Kapitaleinsatz / Verkaufserlös ungewiss. Mit einem Kauflimit können Sie den Kaufpreis einer Börsenorder und damit den Kapitaleinsatz begrenzen; Käufe über dem Preislimit werden nicht durchgeführt. Mit einem Verkaufslimit legen Sie den geringsten für Sie akzeptablen Verkaufspreis fest; Verkäufe unter dem Preislimit werden nicht durchgeführt.
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Das Risiko, dass ein Investment wertlos werden kann, z.B. auf Grund seiner Konstruktion als befristetes Recht.
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Über steuerliche Aspekte der verschiedenen Investments informiert Sie auf Wunsch gerne Ihr Kundenbetreuer. Eine Beurteilung der Auswirkungen eines Investments auf Ihre persönliche Steuersituation sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater vornehmen.
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Bei Geschäften mit Auslandsbezug (z.B. ausländischer Schuldner) besteht – abhängig vom jeweiligen Land – das zusätzliche Risiko, dass durch politische oder devisenrechtliche Maßnahmen eine Realisierung des Investments verhindert oder erschwert wird. Weiters können Probleme bei der Abwicklung einer Order entstehen. Bei Fremdwährungsgeschäften können derartige Maßnahmen auch dazu führen, dass die Fremdwährung nicht mehr frei konvertierbar ist.
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Wird ein Fremdwährungsgeschäft gewählt, hängt der Ertrag bzw. die Wertentwicklung dieses Geschäfts nicht nur von der lokalen Rendite des Wertpapiers im ausländischen Markt, sondern auch stark von der Entwicklung des Wechselkurses der Fremdwährung in Bezug zur Basiswährung des Investors (z.B. Euro) ab. Die Änderung des Wechselkurses kann den Ertrag und den Wert des Investments daher vergrößern oder vermindern.
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Ergibt sich aus der Möglichkeit zukünftiger Veränderungen des Marktzinsniveaus. Ein steigendes Marktzinsniveau führt während der Laufzeit von fix verzinsten Anleihen zu Kursverlusten, ein fallendes Marktzinsniveau führt zu Kursgewinnen.
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Die Gültigkeit der Order kann mit einem zeitlichen Limit begrenzt werden. Die Gültigkeit von Orders ohne Zeitlimit richtet sich nach den Gepflogenheiten des jeweiligen Börsenplatzes. Über weitere Orderzusätze informiert Sie Ihr Kundenbetreuer.
Anleihen / Renten / Schuldverschreibungen
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Anleihen (= Schuldverschreibungen, Renten) sind Wertpapiere, in denen sich der Aussteller (= Schuldner, Emittent) dem Inhaber (= Gläubiger, Käufer) gegenüber zur Verzinsung des erhaltenen Kapitals und zu dessen Rückzahlung gemäß den Anleihebedingungen verpflichtet.
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Anleihen werden über eine Börse oder außerbörslich gehandelt. Ihre Bank kann Ihnen in der Regel bei bestimmten Anleihen auf Anfrage einen Kauf- und Verkaufskurs bekannt geben.
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Das Risiko, dass der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen kann, zum Beispiel bei Zahlungsunfähigkeit. In Ihrer Anlageentscheidung müssen Sie daher die Bonität des Schuldners berücksichtigen. Ein Hinweis zur Beurteilung der Bonität des Schuldners kann das so genannte Rating (= Bonitätsbeurteilung des Schuldners durch eine unabhängige Rating-Agentur sein. Das Rating "AAA" bzw. "Aaa" bedeutet beste Bonität (z.B. Österreichische Bundesanleihen); je schlechter das Rating (z.B. B- oder C-Rating), desto höher desto höher ist wahrscheinlich auch die Verzinsung (Risikoprämie).
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Setzt sich zusammen aus der Verzinsung des Kapitals und einer allfälligen Differenz zwischen Kaufpreis und erreichbarem Preis bei Verkauf / Tilgung.
Der Ertrag kann daher nur für den Fall im Vorhinein angegeben werden, dass die Anleihe bis zur Tilgung gehalten wird. Bei variabler Verzinsung der Anleihe ist vorweg keine Ertragsangabe möglich. Als Vergleichs-/Maßzahl für den Ertrag wird die Rendite (auf Endfälligkeit) verwendet, die nach international üblichen Maßstäben berechnet wird. Bietet eine Anleihe eine deutlich über Anleihen vergleichbarer Laufzeit liegende Rendite, müssen dafür besondere Gründe vorliegen, z.B. ein erhöhtes Bonitätsrisiko. Bei Verkauf vor Tilgung ist der erzielbare Verkaufspreis ungewiss, der Ertrag kann daher höher oder niedriger als die ursprünglich berechnete Rendite sein. Bei der Berechnung des Ertrags ist auch die Spesenbelastung zu berücksichtigen.
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Wird die Anleihe bis zum Laufzeitende gehalten, erhalten Sie bei Tilgung den in den Anleihebedingungen versprochenen Tilgungserlös. Bei Verkauf vor Laufzeitende erhalten Sie den Marktpreis (Kurs). Dieser richtet sich nach Angebot und Nachfrage, die unter anderem vom aktuellen Zinsniveau abhängen. Beispielsweise wird bei festverzinslichen Anleihen der Kurs fallen, wenn die Zinsen für vergleichbare Laufzeiten steigen, umgekehrt wird die Anleihe mehr wert, wenn die Zinsen für vergleichbare Laufzeiten sinken. Auch eine Veränderung der Schuldnerbonität kann Auswirkungen auf den Kurs der Anleihe haben.
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Die Handelbarkeit von Anleihen kann von verschiedenen Faktoren abhängen, z.B. Emissionsvolumen, Restlaufzeit, Börsenusancen, Marktsituation. Eine Anleihe kann auch nur schwer oder gar nicht veräußerbar sein und müsste in diesem Fall bis zur Tilgung gehalten werden.
Aktien
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Aktien sind Wertpapiere, welche die Beteiligung an einem Unternehmen (Aktiengesellschaft) verbriefen. Die wesentlichsten Rechte des Aktionärs sind die Beteiligung am Gewinn des Unternehmens und das Stimmrecht in der Hauptversammlung (Ausnahme: Vorzugsaktien).
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Der Ertrag von Aktienveranlagungen setzt sich aus Dividendenzahlungen und Kursgewinnen / -verlusten der Aktie zusammen und kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden. Die Dividende ist der über Beschluss der Hauptversammlung ausgeschüttete Gewinn des Unternehmens. Die Höhe der Dividende wird entweder in einem absoluten Betrag pro Aktie oder in Prozent der Nominale angegeben. Der aus der Dividende erzielte Ertrag, bezogen auf den Aktienkurs, wird Dividendenrendite genannt. Diese wird im Regelfall wesentlich unter der in Prozent angegebenen Dividende liegen. Der wesentlichere Teil der Erträge aus Aktienveranlagungen ergibt sich regelmäßig aus der Wert-/Kursentwicklung der Aktie (siehe Kursrisiko).
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Die Aktie ist ein Wertpapier, das in den meisten Fällen an einer Börse gehandelt wird. In der Regel wird täglich nach Angebot und Nachfrage ein Kurs festgestellt. Aktienveranlagungen können zu deutlichen Verlusten führen. Im Allgemeinen orientiert sich der Kurs einer Aktie an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens sowie an den allgemeinen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. Auch irrationale Faktoren (Stimmungen, Meinungen) können die Kursentwicklung und damit den Ertrag der Investition beeinflussen.
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Die Aktionäre sind an einem Unternehmen beteiligt. Insbesondere durch dessen Insolvenz kann die Beteiligung wertlos werden.
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Die Handelbarkeit kann bei marktengen Titeln (insbesondere Notierungen an ungeregelten Märkten, OTC-Handel) problematisch sein. Auch bei der Notierung einer Aktie an mehreren Börsen kann es zu Unterschieden bei der Handelbarkeit an den verschiedenen internationalen Börsen kommen (z.B. Notierung einer amerikanischen Aktie in Frankfurt).
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Aktien werden über eine Börse, fallweise außerbörslich gehandelt. Bei einem Handel über eine Börse müssen die jeweiligen Börsenusancen (Schlusseinheiten, Orderarten, Valutaregelungen, etc.) beachtet werden. Notiert eine Aktie an verschiedenen Börsen in unterschiedlicher Währung (z.B. eine US-Aktie notiert an der Frankfurter Börse in Euro) beinhaltet das Kursrisiko auch ein Währungsrisiko. Darüber informiert Sie Ihr Kundenbetreuer. Beim Kauf einer Aktie an einer ausländischen Börse ist zu beachten, dass von ausländischen Börsen immer „fremde Spesen“ verrechnet werden, die zusätzlich zu den jeweils banküblichen Spesen anfallen. Über deren genaue Höhe informiert Sie Ihr Kundenbetreuer.
Inländische Investmentfonds
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Anteilsscheine an österreichischen Investmentfonds (Investmentzertifikate) sind Wertpapiere, die Miteigentum an einem Investmentfonds verbriefen. Investmentfonds investieren die Gelder der Anteilsinhaber nach dem Prinzip der Risikostreuung. Die drei Haupttypen sind Anleihenfonds, Aktienfonds sowie gemischte Fonds, die sowohl in Anleihen als auch in Aktien investieren. Fonds können in inländische und/oder ausländische Werte investieren.
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Der Ertrag von Investmentfonds setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen (sofern es sich um ausschüttende und nicht thesaurierende Fonds handelt) und der Entwicklung des errechneten Wertes des Fonds zusammen und kann im Vorhinein nicht fest-gelegt werden. Die Wertentwicklung ist von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik sowie von der Marktentwicklung der einzelnen Vermögensbestandteile des Fonds abhängig.
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Fondsanteile können normalerweise jederzeit zum Rücknahmepreis zurückgegeben werden. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Rücknahme bis zum Verkauf von Vermögenswerten des Fonds und Eingang des Verwertungserlöses vorübergehend ausgesetzt werden. Wenn zu viele Anteilsscheine zurückgegeben werden, kann dies dazu führen, dass der Fonds aufgrund eines zu geringen Volumens geschlossen wird. Dies kann dazu führen, dass die Rücknahme ausgesetzt wird und/oder die Anteile zu einem schlechteren Kurs zurückgenommen werden. Über allfällige Spesen bzw. den Tag der Durchführung Ihrer Kauf- oder Verkaufsorder informiert Sie Ihr Kundenberater. Die Laufzeit des Fonds richtet sich nach den Fondsbestimmungen und ist in der Regel unbegrenzt. Beachten Sie, dass es im Gegensatz zu Anleihen bei Investmentfondsanteilen in der Regel keine Tilgung und daher auch keinen fixen Tilgungskurs gibt. Das Risiko bei einer Fondsveranlagung hängt – wie bereits unter Ertrag ausgeführt – von der Anlagepolitik und der Marktentwicklung ab. Ein Verlust ist nicht auszuschließen. Trotz der normalerweise jederzeitigen Rückgabemöglichkeit sind Investmentfonds Anlageprodukte, die typischerweise nur über einen längeren Anlagezeitraum wirtschaftlich sinnvoll sind.
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§ 56 InvFG (1): Die Auszahlung des Rückgabepreises eines von der FMA gemäß § 50 bewilligten OGAW kann unter gleichzeitiger Anzeige an die FMA vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des OGAW sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen.
§ 56 InvFG (2) Die Verwaltungsgesellschaft hat die Anleger durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 136 Abs. 4 über das Unterbleiben der Rücknahme der Anteilscheine und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine zu unterrichten und gleichzeitig der FMA diese Tatsache gemäß § 151 mitzuteilen. Werden die Anteilscheine in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben, so hat die Verwaltungsgesellschaft diese Information unverzüglich dessen zuständigen Stellen bekannt zu geben.
z.B.: Wenn zu viele Anteilsscheine zurückgegeben werden, kann dies dazu führen, dass der Fonds aufgrund einer zu geringen Liquidität geschlossen wird. Dies kann dazu führen, dass die Rücknahme ausgesetzt wird und/oder die Anteile zu einem schlechteren Kurs zurückgenommen werden.
Die Rückgabe von Anteilen führt dazu, dass der Portfoliomanager Liquidität durch Wertpapierverkäufe schaffen muss. Ist die Menge der zurückgegebenen Anteile zu hoch, kann der Manager die Verkäufe eventuell nicht zeitgerecht durchführen, was dazu führt, dass die Fonds geschlossen werden. Um die Anteilsinhaber mit Liquidität bedienen zu können, muss der Manager dann eventuell bestimmte Wertpapiere mit Verlust verkaufen, was wiederum zu einem fallenden Rechenwert des Fonds führt. Somit fällt der Rücknahmepreis der Anteile.
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Je nach Fondstyp ist die steuerliche Behandlung der Erträge unterschiedlich.
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Mit der Aktivierung einer Rückgabegebühr zugunsten des Fonds bzw. der verbleibenden Anleger im Fonds sollen bestimmte Liquiditätskosten gedeckt werden. Beispiel: es wird eine Rückgabegebühr von 0,1% beschlossen und (nach erfolgter Anpassung des Prospekts/§21-Dokuments) eingeführt; die rückgebenden Anleger erhalten für ihre Rückgabeorder iHv jeweils EUR 100 einen Betrag von EUR 99,9 ausbezahlt. Der Differenzbetrag von jeweils EUR 0,1 wird dem Fonds gutgeschrieben.
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Die Verlängerung der Kündigungsfrist (=Frist für die Anteilsrückgabe aller Anleger) wird typischerweise dann aktiviert, wenn der Veräußerungsprozess bestimmter Fondspositionen länger dauert, als erwartet und somit der Anlegerauftrag zur Rücklösung der Anteile nicht in der gemäß Prospekt/§21-Dokument vorgesehenen Zeit bedient werden kann. Beispiel: bei einem täglich handelbaren Fondsanteil wird die Anteilsrückgabe auf eine Woche verlängert.
Ausländische Investmentfonds
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Ausländische Kapitalanlagefonds unterliegen ausländischen gesetzlichen Bestimmungen, die sich von den in Österreich geltenden Bestimmungen erheblich unterscheiden können. Insbesondere kann das Aufsichtsrecht oft weniger streng sein als im Inland.
Im Ausland gibt es auch so genannte „geschlossene Fonds“ bzw. aktienrechtlich konstruierte Fonds, bei denen sich der Wert nach Angebot und Nachfrage richtet und nicht nach dem inneren Wert des Fonds, etwa vergleichbar mit der Kursbildung bei Aktien. Beachten Sie, dass die Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträge ausländischer Kapitalanlagefonds (z.B. thesaurierender Fonds) – ungeachtet ihrer Rechtsform – anderen steuerlichen Regeln unterliegen.
Exchange Traded Funds
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Exchange Traded Funds (ETFs) sind Fondsanteile, die wie eine Aktie an einer Börse gehandelt werden. Ein ETF bildet in der Regel einen Wertpapierkorb (z.B. Aktienkorb) ab, der die Zusammensetzung eines Index reflektiert, d.h. den Index in einem Papier mittels der im Index enthaltenen Wertpapiere und deren aktueller Gewichtung im Index nachbildet, weshalb ETFs auch oft als Indexaktien bezeichnet werden.
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Der Ertrag ist von der Entwicklung der im Wertpapierkorb befindlichen Basiswerte abhängig.
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Das Risiko ist von den zugrunde liegenden Werten des Wertpapierkorbs abhängig.
Immobilienfonds
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Österreichische Immobilienfonds sind Sondervermögen, die im Eigentum einer Kapitalanlagegesellschaft stehen, die das Sondervermögen treuhändig für die Anteilsinhaber hält und verwaltet. Die Anteilsscheine verbriefen eine schuldrechtliche Teilhabe an diesem Sondervermögen. Immobilienfonds investieren die ihnen von den Anteilsinhabern zufließenden Gelder nach dem Grundsatz der Risikostreuung insbesondere in Grundstücke, Gebäude, Anteile an Grundstücksgesellschaften und vergleichbaren Vermögenswerten und eigene Bauprojekte; sie halten daneben liquide Finanzanlagen (Liquiditätsanlagen), wie z.B. Wertpapiere und Bankguthaben. Die Liquiditätsanlagen dienen dazu, die anstehenden Zahlungsverpflichtungen des Immobilienfonds (beispielsweise auf Grund des Erwerbs von Liegenschaften) sowie Rücknahmen von Anteilsscheinen zu gewährleisten.
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Der Gesamtertrag von Immobilienfonds aus Sicht der Anteilsinhaber setzt sich aus den jährlichen Ausschüttungen (sofern es sich um ausschüttende und nicht thesaurierende Fonds handelt) und der Entwicklung des errechneten Anteilswerts des Fonds zusammen und kann im Vorhinein nicht festgelegt werden. Die Wertentwicklung von Immobilienfonds ist von der in den Fondsbestimmungen festgelegten Anlagepolitik, der Marktentwicklung, den einzelnen im Fonds gehaltenen Immobilien und den sonstigen Vermögensbestandteilen des Fonds (Wertpapiere, Bankguthaben) abhängig. Die historische Wertentwicklung eines Immobilienfonds ist kein Indiz für dessen zukünftige Wertentwicklung.
Immobilienfonds sind unter anderem einem Ertragsrisiko durch mögliche Leerstände der Objekte ausgesetzt. V.a. bei eigenen Bauprojekten können sich Probleme bei der Erstvermietung ergeben. In weiterer Folge können Leerstände entsprechend negative Auswirkungen auf den Wert des Immobilienfonds haben und auch zu Ausschüttungskürzungen führen. Die Veranlagung in Immobilienfonds kann auch zu einer Verringerung des eingesetzten Kapitals führen.
Immobilienfonds legen liquide Anlagemittel neben Bankguthaben auch in anderen Anlageformen, insbesondere verzinslichen Wertpapieren, an. Diese Teile des Fondsvermögens unterliegen dann den speziellen Risiken, die für die gewählte Anlageform gelten. Wenn Immobilienfonds in Auslandsprojekte außerhalb des Euro-Währungsraumes investieren, ist der Anteilsinhaber zusätzlich Währungsrisiken ausgesetzt, da der Verkehrs- und Ertragswert eines solchen Auslandsobjekts bei jeder Berechnung des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises für die Anteilsscheine in Euro umgerechnet wird.
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Anteilsscheine können normalerweise jederzeit zum Rücknahmepreis zurückgegeben werden. Zu beachten ist, dass bei Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilsscheinen Beschränkungen unterliegen kann. Bei außergewöhnlichen Umständen kann die Rücknahme bis zum Verkauf von Vermögenswerten des Immobilienfonds und Eingang des Verwertungserlöses vorübergehend ausgesetzt werden. Die Fondsbestimmungen können insbesondere vorsehen, dass nach größeren Rückgaben von Anteilsscheinen die Rücknahme auch für einen längeren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden kann. In einem solchen Fall ist eine Auszahlung des Rücknahmepreises während dieses Zeitraums nicht möglich. Immobilienfonds sind typischerweise als langfristige Anlageprojekte einzustufen.
Optionsscheine
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Optionsscheine (OS) sind zins- und dividendenlose Wertpapiere, die dem Inhaber das Recht einräumen, zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums einen bestimmten Basiswert (z.B. Aktien) zu einem im Vorhinein festgelegten Preis (Ausübungspreis) zu kaufen (Kaufoptionsscheine/Call-OS) oder zu verkaufen (Verkaufsoptionsscheine/Put-OS).
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Der Inhaber der Call-Optionsscheine hat durch den Erwerb des OS den Kaufpreis seines Basiswerts fixiert. Der Ertrag kann sich daraus ergeben, dass der Marktpreis des Basiswerts höher wird als der von Ihnen zu leistende Ausübungspreis, wobei der Kaufpreis des OS abzuziehen ist. Der Inhaber hat dann die Möglichkeit, den Basiswert zum Ausübungspreis zu kaufen und zum Marktpreis sofort wieder zu verkaufen.
Üblicherweise schlägt sich der Preisanstieg des Basiswerts in einem verhältnismäßig größeren Anstieg des Kurses des OS nieder (Hebelwirkung), sodass die meisten Anleger ihren Ertrag durch Verkauf des OS erzielen. Dasselbe gilt sinngemäß für Put-Optionsscheine; diese steigen üblicherweise im Preis, wenn der Basiswert im Kurs verliert. Der Ertrag aus Optionsschein-Veranlagungen kann im Vorhinein nicht festgelegt werden. Der maximale Verlust ist auf die Höhe des eingesetzten Kapitals beschränkt.
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Das Risiko von Optionsschein-Veranlagungen besteht darin, dass sich der Basiswert bis zum Auslaufen des OS nicht in der Weise entwickelt, die Sie Ihrer Kaufentscheidung zugrunde gelegt haben. Im Extremfall kann das zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen.
Darüber hinaus hängt der Kurs Ihres OS von anderen Faktoren ab. Die wichtigsten sind:
Volatilität des zugrunde liegenden Basiswerts (Maßzahl für die im Kaufzeitpunkt erwartete Schwankungsbreite des Basiswerts und gleichzeitig der wichtigste Parameter für die Preiswürdigkeit des OS). Eine hohe Volatilität bedeutet grundsätzlich einen höheren Preis für den Optionsschein.
Laufzeit des OS (je länger die Laufzeit eines Optionsscheins, desto höher ist der Preis).
Ein Rückgang der Volatilität oder eine abnehmende Restlaufzeit können bewirken, dass – obwohl Ihre Erwartungen im Hinblick auf die Kursentwicklung des Basiswerts eingetroffen sind – der Kurs des Optionsscheins gleichbleibt oder fällt.
Wir raten von einem Ankauf eines Optionsscheins kurz vor Ende seiner Laufzeit grundsätzlich ab. Ein Kauf bei hoher Volatilität verteuert Ihr Investment und ist daher hoch spekulativ.
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Optionsscheine werden in der Regel nur in kleineren Stückzahlen emittiert. Das bewirkt ein erhöhtes Liquiditätsrisiko. Dadurch kann es bei einzelnen Optionsscheinen zu besonders hohen Kursausschlägen kommen.
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Der Handel von Optionsscheinen wird zu einem großen Teil außerbörslich abgewickelt. Zwischen An- und Verkaufskurs besteht in der Regel eine Differenz. Diese Differenz geht zu Ihren Lasten. Beim börslichen Handel ist besonders auf die häufig sehr geringe Liquidität zu achten.
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Optionsscheine sind nicht standardisiert. Es ist daher besonders wichtig, sich über die genaue Ausstattung zu informieren, insbesondere über:
Ausübungsart: Kann das Optionsrecht laufend (amerikanische Option) oder nur am Ausübungstag (europäische Option) ausgeübt werden?
Bezugsverhältnis: Wie viele Optionsscheine sind erforderlich, um den Basiswert zu erhalten?
Ausübung: Lieferung des Basiswerts oder Barausgleich?
Verfall: Wann läuft das Recht aus? Beachten Sie bitte, dass die Bank ohne Ihren ausdrücklichen Auftrag Ihre Optionsrechte nicht ausübt.
Letzter Handelstag: Dieser liegt oft einige Zeit vor dem Verfallstag, sodass nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden kann, dass der Optionsschein bis zum Verfallstag auch verkauft werden kann.
Strukturierte Produkte
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Unter "Strukturierten Anlageinstrumenten" sind Anlageinstrumente zu verstehen, deren Erträge und/oder Kapitalrückzahlungen meist nicht fixiert sind, sondern von bestimmten zukünftigen Ereignissen oder Entwicklungen abhängig sind. Weiters können diese Anlageinstrumente z.B. so ausgestattet sein, dass bei Erreichen von im Vorhinein festgelegten Zielgrößen das Produkt vom Emittenten vorzeitig gekündigt werden kann oder überhaupt eine automatische Kündigung erfolgt.
In der Folge werden einzelne Produkttypen beschrieben. Zur Bezeichnung dieser Produkttypen werden übliche Sammelbegriffe verwendet, die aber nicht einheitlich am Markt verwendet werden. Auf Grund der vielfältigen Anknüpfungs-, Kombinations- und Auszahlungsmöglichkeiten bei diesen Anlageinstrumenten haben sich verschiedenste Ausgestaltungen an Anlageinstrumenten entwickelt, deren gewählte Bezeichnungen nicht immer einheitlich den jeweiligen Ausgestaltungen folgen. Es ist daher auch erforderlich, immer die konkreten Produktbedingungen zu prüfen. Ihr Kundenberater informiert Sie gerne über die verschiedenen Ausgestaltungen dieser Anlageinstrumente.
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Soweit Zins- und / oder Ertragsausschüttungen vereinbart sind, können diese von künftigen Ereignissen oder Entwicklungen (Indices, Baskets, Einzelaktien, bestimmte Preise, Rohstoffe, Edelmetalle, etc.) abhängig sein und somit künftig teilweise oder ganz entfallen.
Kapitalrückzahlungen können von künftigen Ereignissen oder Entwicklungen (Indices, Baskets, Einzelaktien, bestimmte Preise, Rohstoffe, Edelmetalle, etc.) abhängig sein und somit teilweise oder ganz entfallen.
Bezüglich Zins- und/oder Ertragsausschüttungen sowie Kapitalrückzahlungen sind besonders Zins-, Währungs-, Unternehmens-, Branchen-, Länder- und Bonitätsrisiken (eventuell fehlende Ab- und Aussonderungsansprüche) bzw. steuerliche Risiken zu berücksichtigen.
Die erwähnten Risiken können ungeachtet eventuell bestehender Zins-, Ertrags- oder Kapitalgarantien zu hohen Kursschwankungen (Kursverlusten) während der Laufzeit führen bzw. Verkäufe während der Laufzeit erschweren bzw. unmöglich machen.
Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088
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Unter Nachhaltigkeitsrisiko versteht man ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben können. Aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Klimas rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden. Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben, und Transitionsrisiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Neben den Nachhaltigkeitsrisiken können auch Nachhaltigkeitsfaktoren bei einer Veranlagung eine Rolle spielen. Nachhaltigkeitsfaktoren sind als Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung definiert.
Die Identifizierung der Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt bei Finanzprodukten im Sinne der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088.