Urteil zu Rechtsfall der LLB Verwaltung (Schweiz) AG

Vaduz, 6. Oktober 2017.

Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG, ehemals Liechtensteinische Landesbank (Schweiz) AG (nachfolgend "ehemalige Bank"), ist eine Tochtergesellschaft der Liechtensteinischen Landesbank AG. Wie bereits offengelegt, wurde die ehemalige Bank Anfang 2015 in England wegen eines Sachverhalts, der sich 2011 zugetragen hat, eingeklagt. Der High Court of Justice in London urteilte erstinstanzlich, dass ein Fehlverhalten eines ehemaligen Mitarbeitenden vorliegt und die ehemalige Bank für dessen Fehlverhalten sowie den von ihm verursachten Schaden über rund EUR 10 Mio. zuzüglich noch zu bestimmender Zinsen und Kosten mithaftet. Die ehemalige Bank haftet nicht aufgrund eines Fehlverhaltens ihrerseits. Die LLB Verwaltung (Schweiz) AG geht davon aus, dass der Schaden von der Versicherung gedeckt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Erhebung von Rechtsmitteln wird geprüft.